Erbrecht

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Viele Erben müssen sich mit den Ansprüchen anderer Berechtigter auseinandersetzen, weil der Erblasser keine klaren Regelungen für den Erbfall getroffen hat...

Erbrecht

Erben führt oft zu rechtlichen Auseinandersetzungen

Viele Erben müssen sich mit den Ansprüchen anderer Berechtigter auseinandersetzen, weil der Erblasser keine klaren Regelungen für den Erbfall getroffen hat. Oft schon haben sich ganze Familien am Grab eines Verwandten auf Lebzeiten zerstritten. Hinzu kommt, dass an der Erbschaft unter Umständen auch das Finanzamt in nicht unerheblicher Höhe zu beteiligen ist. Erben werden im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge in verschiedene Ordnungen eingeteilt. Erben erster Ordnung sind etwa die Abkömmlinge des Erblassers. Regelt der Erblasser das Erbe nicht wirksam in einer letztwilligen Verfügung wie einem Testament oder einem Erbvertrag, dann findet die gesetzliche Erbfolge Anwendung. Oft stehen sich nun der Ehepartner des Erblassers und dessen Abkömmlinge als Anspruchsberechtigte gegenüber.

 

Pflichtteilsansprüche und Erbengemeinschaften

Meinen Mandanten biete ich konstruktive Rechtsberatung und Begleitung bei der außergerichtlichen Abwicklung von Erbengemeinschaften.

Außerdem vertrete ich Ihre Interessen bei der Durchsetzung von Erb- und Pflichtteilsansprüchen sowie der Abwehr unberechtigter Nachlassforderungen sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.

 

Umsichtige Erblasser sorgen vor

Es gibt viele Möglichkeiten, geliebte und geschätzte Menschen nach dem eigenen Tod zu bedenken. Da muss es nicht immer ein Erbe sein, auch ein Vermächtnis ist denkbar. Auch kann man die gesetzliche Erbfolge in viele Richtungen modifizieren. Erblasser sollten sich zu Lebzeiten zu allen Möglichkeiten einer letztwilligen Verfügung beraten lassen. Ich berate Sie bei der Erbfolgeregelung und helfe Ihnen bei der Gestaltung eines Testaments oder Ausarbeitung eines Erbvertrags zur Vorbereitung für die notarielle Beurkundung.

Unter Umständen kann es aus steuerlichen Gründen auch sinnvoll sein, Teile des Vermögens bereits zu Lebzeiten an die Erben zu geben. Das Erbschaftssteuerrecht arbeitet mit einem System von Freibeträgen bezogen auf den Verwandtschaftsgrad zwischen Erben und Erblasser. Diese Freibeträge gelten auch bei Schenkungen und hier jeweils für einen bestimmten Zeitraum, in dem der Freibetrag einmalig ausgeschöpft werden kann.

Besonders sensibel sind erbrechtliche Fragen, wenn es um Unternehmensnachfolgen geht. Wer hier als Unternehmer eine klare Regelung versäumt, riskiert nicht selten den Fortbestand des Unternehmens nach seinem Tod. Sollten Sie als Unternehmer Fragen zur Nachlassplanung haben, stehe ich Ihnen mit fachkundiger Beratung zur Seite.

  

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Als Vorsorgeregelungen werden in der Regel die Dokumente bezeichnet, die für den Fall der eigenen Geschäftsunfähigkeit vorsorgen. Die wichtigsten Dokumente sind die Vorsorgevollmacht, die Patientenverfügung und die Betreuungsverfügung.

Da es jedem Menschen passieren kann, dass er Dinge nicht mehr selbst erledigen kann oder will, sei es aufgrund von Krankheit oder wegen des Alters, sollten Sie mit einer Vorsorgevollmacht in guten Zeiten festlegen, wer Ihnen später helfen darf.

Viele wissen nicht, dass selbst der Ehegatte und die eigenen Kinder ohne Vollmacht keine Vertretungsbefugnis haben. Ein gesetzliches Vertretungsrecht gibt es hier nicht. Haben Sie keinen Bevollmächtigten, wird Ihnen vom Gericht ein Betreuer zugewiesen. Wer nicht möchte, dass ein Betreuungsverfahren für ihn eingeleitet wird und der Staat sich in seine Angelegenheiten einmischt, kann dem mit einer Vorsorgevollmacht zuvorkommen.

Sollten Sie in der Vergangenheit bereits Vorsorgeregelungen getroffen haben, kann ich überprüfen, ob diese noch zeitgemäß sind, den aktuellen rechtlichen Anforderungen entsprechen und wirksam sind.

Falls Sie noch keine Vorsorgeregelung haben, sollten Sie sich hierzu Gedanken machen. Ich berate Sie hierzu gerne jederzeit ausführlich und vertraulich und helfe Ihnen bei der rechtssicheren Gestaltung der individuell auf Sie zugeschnittenen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung und sorge dafür, dass diese Verfügungen im Bedarfsfall auch gefunden und berücksichtigt werden.