Familienrecht

Familienrecht

Im Fokus meiner Tätigkeit stehen die konfliktträchtigen und komplexen rechtlichen Beziehungen innerhalb von Familien...

Familienrecht

Kerngebiete der rechtsanwaltlichen Tätigkeit rund um Ehe, Elternschaft und Scheidung

Im Fokus meiner Tätigkeit stehen die konfliktträchtigen und komplexen rechtlichen Beziehungen innerhalb von Familien, Ehen und Partnerschaften.

Ich biete hier die Beratung bereits vor der Eheschließung oder während der intakten Ehe an, um mit sachgerechter, ausgewogener Vertragsgestaltung für die Bewältigung einer eventuellen künftigen Krise möglichst ohne streitige Auseinandersetzungen vorzusorgen.

Ohne entsprechende Vorsorge führen Themenbereiche wie Trennung, Scheidung, Sorgerecht, Umgangsrecht und Unterhalt oft dazu, dass dritte Parteien wie zum Beispiel Jugendämter involviert sind. In diesen Fällen ist eine menschlich sowie fachlich engagierte Rechtsberatung mit Kompetenz und Einfühlungsvermögen besonders wichtig. Hier begleite ich Sie während der außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzung.

Gerade im Interesse der Kinder ist es mir ein zentrales Anliegen, verstärkt nach einvernehmlichen Lösungen zu suchen.

 

Trennung

Ein Trennungsjahr ist eine der rechtlichen Voraussetzungen für die spätere Scheidung. Häufig wird das Trennungsjahr durchgeführt, obwohl die Eheleute noch unter einem Dach leben. Daran sind bestimmte rechtliche Anforderungen gekoppelt, die ich Ihnen gerne in einem persönlichen und vertraulichen Beratungsgespräch ausführlich darstelle.

Die Trennung gilt nicht nur formal als erster Schritt zur späteren Scheidung. Im Zusammenhang mit ihr werden häufig auch Unterhalts- und Vermögensfragen erstmals streitig. Nehmen Sie am besten unmittelbar nach der Trennung Kontakt mit meiner Kanzlei auf und lassen sich von mir umfassend beraten.

 

Scheidung

Die Scheidung ist rechtlich an formelle Anforderungen geknüpft. Unter anderem besteht Anwaltszwang vor dem Scheidungsrichter. Neben der Scheidung sind regelmäßig sogenannte Scheidungsfolgesachen wie Kindesunterhalt und der nacheheliche Unterhalt, Umgang und Sorgerecht, Ehewohnung und Hausrat, Zugewinn und Versorgungsausgleich zu regeln. Unter Umständen werden die Folgesachen vom Hauptverfahren abgetrennt, grundsätzlich werden sie zusammen mit der Scheidung verhandelt.

Hier begleite ich Sie während der außergerichtlichen Auseinandersetzung und im gerichtlichen Verfahren vor dem Familiengericht.

 

Unterhalt und Kindesunterhalt

Die Unterhaltsverpflichtung gilt als eine der gesetzlichen Hauptverpflichtungen zwischen Eltern, Kindern und Ehepaaren. Viele Mandanten assoziieren in diesem Zusammenhang nur den Kindesunterhalt. Das Gesetz erfasst hier aber auch den Unterhalt gegenüber den betagten Eltern. Oft reichen deren eigene Einkünfte nicht mehr aus, um etwa eine erforderliche Pflege zu finanzieren, so dass die Sozialbehörden über die Unterhaltsverpflichtung die Kinder in Anspruch nehmen.

Der Gesetzgeber nimmt Unterhaltsverpflichtungen sehr ernst. Verletzungen der Unterhaltspflicht gerade gegenüber Kindern sind strafbewehrt. Wer wann wie viel Unterhalt zahlen muss und wer wann wie viel Unterhalt bekommen soll, gehört zu den sehr komplexen Teilen des Familienrechts. Hier ist eine profunde rechtliche Beratung unabdingbar. Teilweise ist die Höhe etwa des Kindesunterhalts im Wege richterlicher Rechtsfortbildung in Tabellen festgesetzt. Deren Inhalt erschließt sich dem Laien nicht ohne Weiteres, so dass Sie hier mein Beratungsangebot nutzen sollten.

 

Ehewohnung und Hausrat

Die gemeinsame Ehewohnung spielt in vielen rechtlichen Auseinandersetzungen im Zuge von Trennung und Scheidung eine große Rolle. Ähnliches gilt für die Aufteilung des Hausrats. Bei der Ehewohnung geht es oft um die Frage, wer wann ausziehen muss und wer die Wohnung weiter bewohnen darf. Auch das Thema gewalttätige Partner ist hier angesiedelt, denen unter Umständen ein Platzverweis erteilt wird. Gerade bei Vorliegen häuslicher Gewalt ist eine verständige, einfühlsame und konsequente Rechtsvertretung geboten. Ehewohnung und Hausrat gehören zu den Scheidungsfolgesachen.

 

Sorgerecht und Umgangsrecht

Eltern streiten oft um das Sorgerecht und das Umgangsrecht für gemeinsame Kinder. Elterliche Sorge und Umgang mit den Kindern sind vitale Rechte und Pflichten von Eltern, denen der Gesetzgeber große Bedeutung beimisst. Streitigkeiten entstehen bevorzugt im Rahmen von Trennung und Scheidung. Bei Letzterer sind Umgang und elterliche Sorge Scheidungsfolgesachen.

Häufig müssen aber auch unverheiratete Kindesväter noch immer die Gerichte einschalten, um mit ihren nichtehelichen Kindern Umgang zu erhalten. Zwar hat der Gesetzgeber in den letzten Jahren viel zur Stärkung der Väterrechte getan, unter anderem, indem er das gemeinsame Sorgerecht zum Regelfall erhoben hat. Dennoch ist das Thema in der Praxis noch immer aktuell. In diesem Bereich ist vielfach schnelles rechtliches Handeln gefragt. Besonders kleine Kinder entfremden sich innerhalb kürzester Zeit von Elternteilen, mit denen sie keinen regelmäßigen Umgang haben.

Bei Auseinandersetzungen in diesen Fällen stelle ich das Interesse der Kinder in den Mittelpunkt und bemühe mich um eine friedliche Lösung mit beiden Elternteilen.

 

Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich

Wer seine Ehe ohne weitere vermögensrechtliche Regelungen geschlossen hat, befindet sich in einer Zugewinngemeinschaft nach §§ 1363 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Bei einer Scheidung, aber auch beim Tod des einen Ehepartners muss es zu bestimmten Formen eines Zugewinnausgleichs kommen. Dabei geht es der Sache nach um eine Vermögensauseinandersetzung. Auch hier bin ich bestrebt, mit Ihnen ausgewogene und für alle Beteiligten tragefähige Lösungen zu erarbeiten.

Beim Versorgungsausgleich hingegen kommt es zu einer gegenseitigen Verrechnung von Rentenansprüchen, weil jeder Ehepartner aus einer Ehe die gleichen Rentenansprüche mitnehmen soll. Grundsätzlich wird der Versorgungsausgleich zusammen mit der Ehescheidung durchgeführt. Er kann jedoch von den Ehegatten in einem Ehevertrag oder in einer Scheidungsfolgenvereinbarung ausgeschlossen werden.